
Willkommen bei Carp-Corner Pottenbrunn
Ihr Paradies für Sportfischer in Niederösterreich. Entdecken Sie unsere idyllische Anlage und erleben Sie unvergessliche Momente beim Karpfenangeln. Wir bieten Ihnen Qualität, Service und eine entspannte Atmosphäre. Werden Sie Teil unserer Community und schreiben Sie Ihre eigene Erfolgsgeschichte!

Über uns
Carp-Corner Pottenbrunn ist mehr als nur ein Angelteich. Wir sind eine Gemeinschaft von passionierten Fischern, die die Natur lieben und Wert auf Nachhaltigkeit legen. Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie, was uns auszeichnet. Mehr erfahren
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Informationen
Wir sind stolz auf unsere gepflegte Anlage und unser Engagement für ein erstklassiges Angelerlebnis. Erfahren Sie mehr über unsere Teiche, unsere Regeln und die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, um Ihr Hobby in vollen Zügen zu genießen.
Teichordnung
- Der Lizenznehmer anerkennt die nachfolgend angeführten Teichordnungen und verpflichtet sich zur Einhaltung derselben. Eventuelle Änderungen während der in der Lizenz angegebenen Zeitperiode werden in der Fischerhütte des Vereines angegeben und sind für alle verpflichtend.
- Eine amtliche Fischerkarte für das Land N.Ö. (Blaue) und die Teichlizenz müssen am Mann sein und den Fischereiaufsichtsorganen bei Kontrolle vorgewiesen werden.
- Das Angeln ist unter Einhaltung der N.Ö. Fischereiverordnung 2002 und der Teichordnung waidgerecht auszuüben.
- Die ausgestellte Lizenz gilt für eine Person und max. eine Begleitperson, darüber hinaus wird eine weitere Gebühr pro Person verrechnet. Es ist nicht gestattet Begleitpersonen das Angeln zu erlauben. Ausgenommen davon sind Kinder in Begleitung des Lizenznehmer, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Jeder Fischer muss seine Angeln jederzeit unter Kontrolle haben, die Aufsicht darüber darf nicht auf dritte übertragen werden. Es dürfen pro Fischer 2 Angelruten ausgelegt werden.
- Die Schonzeiten und Brittelmaße sind gemäß der N.Ö. Fischereiverordnung 2002 zu befolgen. Das Reinigen der Fische am Gelände der Anlage ist lt. Hygieneverordnung der N.Ö. Landesverordnung verboten.
- Für das Angeln auf Friedfische ist ein original Schonhaken oder Haken mit Micro Barb, Hakenlöser, Abhakmatte, Kescher (min. 80 cm) und ein Klinikum am Angelplatz Pflicht. Das Friedfischen ist mit allen üblichen Ködern erlaubt. Das Anfüttern ist mit 1 kg pro Tag und Person begrenzt, ausgenommen bei Maden sind pro Tag und Person 4 l erlaubt. Für das Angeln auf Räuber ist ein Einfachhaken mit Widerhaken erlaubt. Störe sind im Wasser abzuhaken oder mit geeignetem Landewerkzeug schonend zu versorgen (kein Kescher). Je nach Lizenzart richtet sich die Anzahl der zu entnehmenden Edelfische.
- Verbote: Das Fischen mit lebenden Köderfischen - Schwimmbrot - Baden - alle Arten von geflochtene Vorfächer - Schlagschnüre - Fixbleimontagen - Selbsthakmontagen – Safety Clip - Spinnfischen
- Fische nur in kniender Position (knapp über die Abhakmatte halten) fotografieren.
- Das Fischen ist an jedem Tag des Kalenderjahres gestattet, ausgenommen an Tagen an denen die Teiche mit Eis bedeckt sind. Das Fischen ist eine Stunde vor dem kalendarischen Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach dem kalendarischen Sonnenuntergang erlaubt. Beim Nachtfischen ist aus Sicherheitsgründen der Angelplatz zu beleuchten. Am Angelplatz kann ein Schirmzelt aufgestellt werden.
- Der Fischer verpflichtet sich seinen Angelplatz sauber zu halten. Der Fischer haftet für Schäden jeder Art an der Teichanlage, die wegen seines Verschulden entstehen. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Für etwaige Personen- oder Sachschäden wird keinerlei Haftung übernommen. Das Grillen und offenes Feuer ist auf der gesamten Teichanlage strengstens verboten.
- Alle Fahrzeuge (Auto, Motorräder, Mopeds, Fahrräder, etc.) müssen an dafür gekennzeichneten Parkplätzen geparkt werden. Das Befahren des Teichgeländes ist nicht erlaubt. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Alkoholisierte Personen werden von der Teichanlage verwiesen und verlieren ihre Angelberechtigung. Hunde gehören lt. N.Ö. Landesgesetzblattes an die Leine und unter Aufsicht des Besitzers. Hundekot muss sofort entfernt werden.
- Den Anordnungen des Vorstandes und dessen Bevollmächtigten, wie Fischereiaufsichtsorgane etc. ist unbedingt Folge zu leisten. Den Aufsichtsorganen sind auf Verlangen die Fischerlizenz und die Fischereiausrüstung zu zeigen und bei Verdacht des Fischdiebstahles kann das Fahrzeug des Verdächtigen kontrolliert werden. Jeglicher Fischdiebstahl wird zur Anzeige gebracht und führt zum sofortigen Verlust der Lizenz.
- Für gestohlenes oder in Verlust geratenes Eigentum aller Art wird keinerlei Haftung übernommen, dies gilt auch für am Parkplatz abgestellte Fahrzeuge.
- Jede Wahrnehmung über Gewässerverunreinigung, Fischfrevel, Fischdiebstahl, Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften oder der Teichordnung sind unverzüglich den Kontrollorganen der Anlage zu melden.
- Verstöße gegen die Teichordnung oder gegen die N.Ö. Fischereiverordnung 2002 führen zu einem entschädigungslosen Entzug der Fischerlizenz.
- Besitzern einer Fischereilizenz und deren Begleitern stehen alle Einrichtungen der Teichanlage wie: WC, Parkplätze, Zeltplatz, Fischerhütte (Selbstbedienung und Sofortbezahlung) kostenlos zur Verfügung.
Kontaktiere uns
Wo wir sind
Schlossallee 13
3140 Pottenbrunn, Niederösterreich
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